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04.11.22
Energieagenturen sind zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger, um die Energiewende voranzubringen. Energieagenturen beraten Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen zu erneuerbaren Energien und Energieeinsparung in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Sie leisten Bildungsarbeit und initiieren und begleiten Projekte z.B. Stromeinsparkampagnen. Sie stehen aber nicht in Konkurrenz zu privaten Energieberater*innen, sondern arbeiten vielmehr mit ihnen zusammen. Die Aufgabe von Energieagenturen ist es zu vermitteln, zu begleiten und Netzwerke aufzubauen.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag
Der Kreistag Erding beschließt die Einrichtung einer Energieagentur für den Landkreis Erding. Die Verwaltung, insbesondere der Klimaschutzmanager und gegebenenfalls mit Unterstützung eines geeigneten Beraters/Büros, wird beauftragt, schnellstmöglich eine konkrete Planung für den Gründungsprozess einer Energieagentur zu erarbeiten. Dazu gehören die Erarbeitung eines Zeitplans, die Erstellung eines Leistungskatalogs für die zu gründende Energieagentur und die Akquise von Fördermöglichkeiten (z.B. beim Bayerischen Wirtschaftsministerium).
Begründung:
Am 17.05.2021 hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag auf Errichtung einer Energieagentur gestellt. Am 07.07.2021 wurde er im Ausschuss für Bauen und Energie behandelt.
Der Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen mit der Erwartung, dass sich der Ausschuss weitergehend mit dem wichtigen Thema befasst und einen Vertreter/eine Vertreterin einer bestehenden Energieagentur (z.B. Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur Ebersberg/München) zu einem Vortrag in den Ausschuss einlädt, um die Mitglieder des Ausschusses vertiefend über die Aufgaben und Vorzüge einer Energieagentur zu informieren. So wurde das im Ausschuss vom 07.07.2021 diskutiert. Eine Präsentation eines Vertreters/einer Vertreterin einer bestehenden Energieagentur fand bisher nicht statt.
Darum stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute erneut den Antrag auf Errichtung einer Energieagentur.
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Mit freundlichen Grüßen
Maria R. Feckl, Kreisrätin
Dominik Rutz, Kreisrat
Florian Geiger, Kreisrat, Fraktionsvorsitzender
Anhang:
Beispielhafte Aufgaben einer Energieagentur
Für Kommunen:
Beratung der Kommunen in folgenden Bereichen: kommunales Energiemanagement;
Erstellung und Umsetzung von Energienutzungsplänen; Entwicklung von Mobilitäts- und
Wärmewendekonzepten;
Bauleitplanung: Beratung und Stellungnahmen hinsichtlich Energiewende, Klimaschutz und
Anpassungen an Klimafolgen, Stellungnahme mit Vorschlägen zur Erreichung der Klimaneutralität;
Umsetzungsplanung und Projektbegleitung interkommunale Energieprojekte;
Pflege von Solar- und Gründachpotenzialkatastern;
Beratung zu: Photovoltaik und Solarthermie, LED- Beleuchtung, Optimierung von Kläranlagen,
Pumpenoptimierung zur Trinkwasserversorgung, Nah- und Fernwärmenetzen, Fördermitteln,
Durchführung von Bündelungsaktionen, Klimaschutzaktionen, Aktionen zur Förderung der
Energieeffizienz;
Organisation von kommunalen Veranstaltungen zu Energiethemen
Für die Bürgerinnen und Bürger:
Energie-Impuls-Beratung, Beratung zum Energiesparen, Beratung zur Umstellung der
Heizung von Öl/Gas auf Erneuerbare Energien, Fördermittelberatung, Beratung zu
Mobilität, Initiierung von Projekten
Für Unternehmen:
Beratung zu Fördermitteln, Orientierungsberatung, Unternehmensenergiecheck,
Durchführung von Energieaudits, Hilfe bei der Einführung von Energie- und
Umweltmanagementsystemen, Organisation von Unternehmer*innen Treffs
Öffentlichkeitsarbeit:
Klimaschutz-Bildung, Infoveranstaltungen, Aktionen/Kampagnen, Pressearbeit,
Publikationen, Energiespartipps
Schnittstelle zwischen verschiedenen Gremien und Organisationen:
Energiegenossenschaften, Energiebeauftragte der Kommunen, bayerischen
Energieagenturen, Politik, Kommunen, Verwaltungen, Energieberatern, Planer*innen und Handwerker*innen
Förderung
Für die Gründung der Klimaagentur soll eine Förderung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums aus dem Programm zur Förderung der Gründung kommunal getragener Energieagenturen beantragt werden. Die Förderung kann 50% der Personal- und Sachkosten der ersten drei Jahre, maximal 140.000 Euro betragen. Darüber hinaus können für die Gründungsphase noch 50% der entstehenden Coachingkosten und Rechtsberatung, maximal 15.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Bayerische Staatsregierung strebt an, in jeder der 18 Planungsregionen in Bayern bis zu zwei Energieagenturen einzuführen. Zuwendungsfähig ist die Gründung einer Energieagentur laut Förderprogramm nur dann, wenn in der Planungsregion, in der die zu gründenden Energieagentur ihren Sitz haben wird, noch kein „ausreichendes“ Angebot an kommunalen Energieagenturen vorhanden ist.
Link zum Bayerischen Förderprogramm
- http://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/energiefoerderung/
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html
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