Antrag der Stadtratsfraktion Erding zum Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen

Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Erdinger Stadtrat stellt folgenden Antrag:
In Bebauungsplänen wird eine Wärmeversorgung (Raumheizung und Warmwasserbereitung) durch Energieformen ausgeschlossen, die einen fossilen Primärenergieanteil von mehr als 35% aufweisen.

Begründung:
Sowohl zur Erreichung der Klimaneutralität als auch zur Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten ist dringend eine Abkehr von fossilen Energien wie Erdgas und Erdöl nötig. Dies führt auch dazu, die Preise über die Laufzeiten neu errichteter Wärmeversorgungsanlagen weitgehend stabil zu halten.


Grundlage für den Antrag ist ein Gutachten basierend auf dem Bundes-Baugesetzbuch (siehe Anlage)
Die Festsetzungsmöglichkeit ergibt sich nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a) BauGB:
Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festsetzt werden, (...)
23. Gebiete, in denen
a) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen.

Anlage:
https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/_downloads/FaktenpapiereLeitfaeden/2022-01-05_Musterfestsetzung_Verbot-fossile-Brennstoffe.pdf?m=1641986229&

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Anträge OV Erding

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