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17.11.2020

Bericht von Christoph Sticha aus dem Jugendhilfeausschuss vom 16. November 2020

Symbolfoto

Christoph Sticha

Alle Jahre wieder beginnen im Herbst die Haushaltsberatungen im Kreistag. Dabei wird durch die Verwaltung des Landratsamtes zunächst ein Entwurf erstellt, dieser wird nach unterschiedlichen Themenbereichen aufgeteilt und dann in den jeweils zuständigen Ausschüssen vorberaten. Die dort erarbeiteten Empfehlungen werden dann im Kreisausschuss zusammengetragen, nochmals beraten und anschließend in einer Sitzung des gesamten Kreistages rechtsverbindlich beschlossen.

 

Wie jedes Jahr wird auch in diesem Jahr dabei nach Einsparmöglichkeiten gesucht, um die Städte, Märkte und Gemeinden finanziell zu entlasten. Im Zuge der Covid-19-Pandemie und der deshalb zu erwartenden klammen kommunalen Kassen ist der Wunsch nach Einsparungen dieses Jahr besonders stark. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag wurde deshalb intensiv über Sinn und Unsinn der Haushaltsvorlage diskutiert. Der Haushalt der Jugendhilfe setzt sich dabei aus Punkten zusammen, die gesetzlich in den Sozialgesetzbüchern vorgeschrieben sind (z.B. die Vermittlung von Pflegefamilien und soziale Sicherungsleistungen an Kinder und Jugendliche) und aus sogenannten „freiwilligen Leistungen“, zu welchen der Landkreis nicht oder nur teilweise gesetzlich verpflichtet ist. Unter diese freiwilligen Leistungen fällt beispielsweise die Finanzierung von Jugendsport, der Arbeit des Kreisjugendrings oder des Zentrums für Familie. Während bei den Pflichtleistungen naturgemäß wenig Gestaltungsspielraum besteht, hat die Verwaltung vorgeschlagen sämtliche freiwillige Leistungen pauschal um 20% zu kürzen. Das würde insbesondere beim Kreisjugendring zu einer faktischen Arbeitsunfähigkeit im kommenden Jahr führen.

Im Jugendhilfeausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass dies nicht in unserem Interesse liegen kann und die Aufrechterhaltung der präventiven Jugendarbeit höchste Priorität haben muss. Mir war es dabei wichtig, darauf hinzuweisen, welche wertvolle Arbeit hier durch größtenteils Ehrenamtliche gestemmt wird. Dass diese sich in der Sitzung sogar dazu bereit erklärt haben, auf ihre symbolische Aufwandsentschädigung zu verzichten, ist aller Ehren wert. Es reicht nicht, wenn in Krisenzeiten alle auf den Balkonen klatschen und die Wichtigkeit dieser Arbeit betonen und dann ein paar Monate später die Mittel zusammenstreichen. Der Haushalt des Kreisjugendrings war bereits in den vergangenen Jahren am absoluten Minimum. Große Einsparmöglichkeiten bestehen hier schlichtweg nicht. Ich habe zudem in der Sitzung auch darauf hingewiesen, dass auch aus finanzieller Sicht Einsparungen in der Prävention Augenwischerei sind. In der jetzt ohnehin angespannten Situation, in der Kinder und Jugendliche zu Hause in beengten Verhältnissen leben und sich soziale Probleme weiter verschärfen, müssen wir alles dafür tun, die Möglichkeiten der Jugendarbeit, die derzeit möglich sind, aufrecht zu erhalten. Denn jedes Kind und jeder junge Mensch, der durch diese Angebote aufgefangen werden kann und somit nicht in eine akute Notsituation und damit in den Bereich der „Pflichtleistungen“ rutscht, ist unbezahlbar.

Im Jugendhilfeausschuss wurde deshalb einstimmig empfohlen, den Trägern der freiwilligen Leistungen einen angemessenen Betrag zu gewähren und dabei insbesondere den von Kreisjugendring und dem Zentrum der Familie vorgelegten Anträgen zuzustimmen.

Ähnlich ausführlich wurde die Neufassung der Förderrichtlinien für Tagespflegepersonen im Landkreis diskutiert. Die Kindertagespflege ist eine wertvolle Ergänzung zu Kindertagesstätten, wo einzelne Tagespflegepersonen die Betreuung kleinerer Gruppen übernehmen. Im Zuge der neuen Förderrichtlinien soll hier die Bezahlung zukünftig auch von der Qualifikation der Tagespflegepersonen abhängig sein, um so einen Anreiz für Weiterbildung zu setzen. Dies ist grundsätzlich sicher ein guter Ansatz, allerdings sollte dabei sichergestellt werden, dass es im Vergleich zur jetzigen Vergütung keine Schlechterstellung einzelner Pflegepersonen im Vergleich zur jetzigen Situation geben darf. Die finanzielle Situation für Tagespflegepersonen ist bereits jetzt sehr angespannt und wir wollen positive Anreize für Weiterqualifizierung setzen, aber keine jetzt schon engagierten Tagespflegepersonen bestrafen. Da hier demnächst Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben von Seiten des Freistaats erwartet werden, wurde die Vertagung beschlossen. Um aber sicherzustellen, dass zeitnah neue Förderrichtlinien beschlossen werden, wurde im Beschluss festgehalten, dass zum nächsten Kindergartenjahr ab September 2021, neue Richtlinien in Kraft treten sollen. Auf meinen Vorschlag hin wurde zudem im Beschluss festgehalten, dass es zu keiner Schlechterstellung der Tagespflegepersonen durch die neuen Richtlinien kommen darf. Die Verwaltung wurde jetzt beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses in Zusammenarbeit mit den Tagespflegepersonen die Förderrichtlinien erneut zu überarbeiten.

In meinen Augen hat diese Sitzung viele positive Willensbekundungen beschlossen, die ich sehr begrüße. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass diese in den kommenden Sitzungen auch konkret umgesetzt werden.

Einen Überblick über die komplette Tagesordnung für die öffentliche Sitzung und das Protokoll der Sitzung (sobald es verfügbar ist), gibt es wie immer im öffentlichen Bürgerinformationssystem hier: bi.landkreis-erding.de/si0057.asp

Kategorien:Kreistag
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