Wartenberger Grüne fordern: Streichung der 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen!
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) wurden die Kommunen aufgefordert, bis zum 01. April 2022 Stellungnahmen einzureichen. Im Entwurf für die Fortschreibung des LEP vom 14. 12. 2021 wird unter Punkt 4.5 Ziviler Luftverkehr weiterhin die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München gefordert.
Die Marktgemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, dass die Marktgemeinde Wartenberg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Bayern (LEP) eine Stellungnahme einreicht, in der sie die Streichung der 3. Start- und Landebahn des Münchner Flughafens fordert. Um eine breite und parteiübergreifende Zustimmung wird gebeten.
In seiner Stellungnahme soll der Markt Wartenberg fordern, die beiden Sätze „Für den Verkehrsflughafen München ist eine dritte Start- und Landebahn mit den erforderlichen Funktionsflächen zu errichten.“ und „Die für die weitere Entwicklung des Verkehrsflughafens München erforderliche Fläche ist als Vorranggebiet Flughafenentwicklung festgelegt. Dieses ist im Anhang 6 dargestellt.“ zu streichen.
Der Bau einer dritten Start- und Landebahn hätte erhebliche Auswirkungen auf die Marktgemeinde Wartenberg. Viele Flugzeuge würden in diesem Fall direkt über die Marktgemeinde fliegen und Lärmemissionen erheblich steigern. Auch Luftschadstoffe würden verstärkt emittiert. Zusätzlich entstünde weiterer Siedlungsdruck auf die gesamte Region, der mit Zuzug von Arbeitskräften verbunden ist. Dies würde nicht nur die Grundstückspreise weiter erhöhen, sondern auch die Belastung auf die bestehende Infrastruktur in der Marktgemeinde. Wir wollen die Schönheit und Lebensqualität in unserer Marktgemeinde Wartenberg nicht durch den Bau einer dritten Start- und Landebahn gefährden.
Zusätzlich kommt hinzu, dass die Entwicklung der Flugbewegungen und Passagierzahlen am Flughafen rückläufig ist, in letzter Zeit verstärkt durch Einschränkungen der Corona-Krise. Es ist zweifelhaft, ob die Auslastung des Münchner Flughafens jemals wieder an das Niveau „vor Corona“ anknüpfen kann, da sich das grundlegende Reiseverhalten durch Corona verändert hat. So werden vor allem große Firmen verstärkt auf Video-Konferenzen statt Präsenz- Veranstaltungen und damit verbunden Flugreisen setzen.
Das Festhalten an der 3. Start- und Landebahn ignoriert die Klimakrise. Mittlerweile ist die Pflicht zum Klimaschutz gesetzlich und verfassungsrechtlich verankert. Eine weiterhin geforderte dritte Bahn steht dem dringend notwendigen Klimaschutz massiv entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Beschluss vom April 2021 unmissverständlich klargestellt, dass es unserer Generation nicht erlaubt ist, die Lasten der Klimaschutzpolitik auf die nachfolgenden Generationen abzuwälzen.
Schließlich würde der Bau einer dritten Startbahn noch mehr Fläche versiegeln. Etwa 350 Hektar, eine Fläche größer als der Tegernsee, würden unter Beton verschwinden. Insgesamt würde für die Bahn und alle Folgemaßnahmen eine Fläche von 871 Hektar „verbraucht“. Das Grundwasser würde weiter absinken. 4,3 Millionen Kubikmeter Boden würden abgetragen, Gewässer auf 14 Kilometern Länge „umgebaut“. Die Natur würde hier unwiederbringlich zerstört.
Dominik Rutz, Melanie Falzetta, Martina Scheyhing