Grüne Anträge im Ausschuss nach 2,5 Jahren behandelt. Mehrheit lehnt Potentialkataster für den Landkreis ab.

15.07.23 –

Bericht vom Ausschuss für Klima, Natur, Struktur, Umwelt und Verkehr (AKNSUV) am 12. 07. 2023 zu unseren Anträgen zur Einführung eines Solarpotenzialkatasters (SPK) und eines Gründachpotentialkatasters (GDPK)


870 Tage, fast zweieinhalb Jahre – so lange hat es gedauert, bis unsere Anträge, die im Februar 2021 eingereicht wurden, endlich im AKNSUV aufgerufen und behandelt wurden. Es bedurfte erst einer vollumfänglich erfolgreichen Beschwerde bei der Regierung von Oberbayern gegen die Nichtbehandlung besagter Anträge, damit diese bei der Ausschusssitzung am 12. 07. 2023 auf die Tagesordnung gesetzt wurden, um dort in öffentlicher Sitzung beraten zu werden.


„Landkreise können ihre Bürger*innen mit einem öffentlich zugänglichen SPK unterstützen, selbst aktiv zu werden und an der Energiewende mitzuhelfen. Mit einem SPK stellen Kommunen, Kreise und Regionen der Öffentlichkeit ein Werkzeug zur Verfügung, das von Gebäudebesitzer*innen, Handwerker*innen und Klimaschutzmanager*innen als Planung- und Marketinginstrument genutzt werden kann. Es zeigt den Nutzern nicht nur die Eignung jedes einzelnen Daches im Landkreis, sondern ermöglicht auch, erste Planungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu machen.“ (aus der Begründung zu unserem Antrag vom 22. 02. 2021)


Im Grunde waren sich alle Ausschussmitglieder einig, dass ein SPK ein wichtiger Baustein zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaschutzziele sei.
Nur, wer soll es richten? Der Landkreis Erding oder jede einzelne der 26 Landkreiskommunen?


Abgesehen vom geringeren Aufwand für jede Gemeinde macht eine Kostenrechnung schnell klar, weshalb aus unserer Sicht nur der Landkreis in Frage kommt. Ein Anbieter hat für die Erstellung eines SPK ca. 15.000,00 € Brutto einmalige Kosten und ca. 1.800,00 € Brutto jährliche Hosting Gebühren veranschlagt.


Ein Ausschussmitglied, der gleichzeitig Bürgermeister einer Landkreisgemeinde ist, hat in der Sitzung berichtet, dass er für seine Gemeinde einen Kostenvoranschlag von 5.000,00 € zur Erstellung eines SPK erhalten habe. Wenn man diesen Betrag als durchschnittliche Kosten für alle Gemeinden hochrechnet, kommt man auf die Summe von 130.000,00 €. Dass, die Gemeinden früher oder später ein solches Kataster brauchen, ergibt sich aus dem Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz, das die Gemeinden zur Erstellung eines Wärmeplans bis spätestens 2028 anhält.


Es wäre also wesentlich günstiger für alle Gemeinden gewesen, der Landkreis hätte das SPK installiert. Alle Kommunen könnten ja auf dieses Kataster zurückgreifen.
Aber aus unerfindlichen Gründen spielte der Kostenfaktor in der Diskussion und der Abstimmung plötzlich keine Rolle mehr. Es müssen wohl politische Motive zur mehrheitlichen Ablehnung des Antrags von 4: 9 Stimmen geführt haben.


Durch diese Entscheidung vergeht weitere wertvolle Zeit auf dem Weg zur Energiewende und zu mehr Klimaschutz.
Der zweite Antrag, der zu dieser Sitzung auf Druck der Regierung von Oberbayern auf die Tagesordnung gesetzt werden musste- „Erstellung eines GDPK“ – wurde nicht diskutiert und mit 3:10 Stimmen abgelehnt.

Monika Wenger, Wolfgang Fritz

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Anträge Kreistag

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