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25.11.22 –
Hartz IV ist endlich Geschichte – Bürgergeld läutet Paradigmenwechsel ein
Zur gestrigen Einigung zwischen der Ampelkoalition und der Union, der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses und den Beratungen am Freitag im Bundestag und Bundesrat zum Bürgergeld erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:
„Ich bin zuversichtlich, dass das Bürgergeld kommt. Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre, das unwürdige Hartz IV ist beendet - das ist der dringend benötigte Paradigmenwechsel!
Es ist wichtig, dass nun schnell die Umsetzung erfolgt. Denn die betroffenen Menschen – viele Familien oder Alleinerziehende – benötigen die Unterstützung und neue Perspektiven. Gerade jetzt in der Krise brauchen viele Menschen nicht nur eine bessere Absicherung, sondern auch die Aussicht, nachhaltig wieder in gute Jobs zu kommen.
Wir Grüne stehen hinter diesem Kompromiss, weil er zentrale Elemente des Bürgergeldes sichert! Als langjährige ausbildungs- und jugendpolitische Sprecherin meiner Bundestagsfraktion freue ich mich besonders über die echte Weiterbildungsoffensive und die bessere Unterstützung der Jugendlichen in Ausbildung – dafür habe ich die letzten Jahre gearbeitet! Mit dem Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat fördern wir die Teilnahme an Berufsausbildungen und mit dem Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat die Teilnahme an Weiterbildungen oder Sprachkursen. Jugendliche Bezieher*innen des Bürgergeldes können nun einen erheblich größeren Teil ihres Gehaltes behalten und Berufsausbildungen werden über die komplette Dauer gefördert. Das ist echte Unterstützung der Menschen bei Ausbildung oder beruflichem Neuanfang!
Bei Pflichtverletzungen gilt künftig ein Stufenmodell, anstatt von Anfang an mit Sanktionen im vollen Umfang zu drohen: 10 Prozent Leistungskürzung für einen Monat beim ersten Verstoß, 20 Prozent für zwei Monate beim zweiten Verstoß und 30 Prozent für drei Monate bei der dritten Pflichtverletzung. Hier hatten wir als Ampel andere Vorstellungen, halten diesen Kompromiss aber für einen maßvollen Umgang mit Sanktionen.
Ganz wichtig ist mir, dass erstmal Wohnung und Erspartes behalten werden können und die Altersvorsorge nicht aufgelöst werden muss.
Ein Kompromiss erfordert immer Zugeständnisse auf allen Seiten. Diese sind häufig schmerzhaft, in der Summe bringt das Gesamtpaket aber wesentlich mehr Unterstützung für die Menschen.“
Gewalt gegen Frauen ist keine Privatangelegenheit
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:
„Männliche Besitzansprüche, tradierte Rollenbilder, patriarchale Denkmuster und keine ausgeglichenen Machtstrukturen - das sind die Grundlagen von psychischer, physischer und sexueller Gewalt gegen Frauen. Dabei ist die am häufigsten auftretende Form von Gewalt gegen Frauen die häusliche Gewalt durch eine vertraute Person.
Jeden Tag gibt es in Deutschland einen registrierten Tötungsversuch an einer Frau, jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Der Tötungsversuch ist dabei meistens das Ende einer langen Gewaltspirale. Das zeigt auf, dass es wichtig für die Frauen ist, möglichst schnell aus dem unmittelbaren Umfeld des gewaltätigen Mannes zu kommen.
Aktuell gibt es in Bayern insgesamt 40 staatlich geförderte und drei nicht staatlich geförderte Frauenhäuser, die zusammen ca. 400 Plätze anbieten können. Zahlen des Bayerischen Landeskriminalamtes weisen im Jahr 2020 16.000 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt auf. Dazu kommt eine riesige Dunkelziffer: Eine Studie des LKA in NRW zeigt, dass über 97 Prozent der Fälle nicht angezeigt werden!
400 Plätze bei 16.000 bekannten Gewalttaten - man muss kein Rechengenie sein, um sofort zu verstehen: Es gibt viel zu wenig Frauenhausplätze!
Und es reicht nicht aus, an jedem 25. November die Zahlen zu beklagen - die Kapazitäten der Frauenhäuser müssen endlich massiv ausgeweitet werden.
Das gilt auch für den Landkreis Fürstenfeldbruck : Das Frauenhaus FFB in Germering ist mit einer Kapazität für 9 Frauen und ihre Kinder fast durchgängig vollständig ausgelastet und Frauen, die dringend Schutz brauchen, müssen abgelehnt werden.
Der Schutz der Frauen vor Gewalt braucht über den Ausbau der Frauenhäuser ein Bündel an Maßnahmen, um Gewalt am besten ganz zu verhindern. Dazu gehören natürlich Informationen über das Unterstützungssystem, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung, aber auch der Abbau von traditionellen Geschlechterrollen, Täterarbeit und auch die ökonomische Gleichstellung von Frauen.
Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und keine Privatangelegenheit, die Bekämpfung ist eine gesamtgesellschaftliche und politische Aufgabe.“
ANBU/25.11.2022
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