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22.05.23 –
Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Erdinger Kreistag hatte am 16.03. die Regierung von Oberbayern um Prüfung gebeten, da seit der Kommunalwahl 2020 mehrere ihrer Anträge weder im Kreistag noch in einem dafür zuständigen Ausschuss zur Abstimmung gestellt und erst gar nicht auf eine Tagesordnung gesetzt worden waren.
Die Nichtbehandlung dieser Anträge wurde von Seiten des Landrats mit unterschiedlichen, nach unserer Auffassung unzulässigen, Argumenten begründet. Einerseits wurde eine „Nichtzuständigkeit“ des Kreistages vorgebracht, wobei teilweise inhaltlich ähnlich gelagerte Anträge anderer Fraktionen behandelt wurden.
Andererseits wurden teilweise durch den Landrat Argumente vorgebracht, dass aus dessen Sicht unsere Anträge aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung nicht zugelassen werden könnten. Beides sind nach unserer Auffassung keine zulässigen Begründungen, die Rechte der Kreisrät*innen aus Art. 23 BayLKrO und § 17 der Geschäftsordnung des Landkreises Erding zu beschränken.
Nach unserer Rechtsauffassung steht dem Landrat ein derartiges materielles Vorprüfungsrecht nicht zu. Somit müssen Anträge, welche ordnungsgemäß gestellt wurden, unserer Ansicht nach auch zwingend zur Behandlung auf eine Tagesordnung des Kreistages oder einer seiner Ausschüsse gesetzt werden.
Deshalb haben wir die Regierung von Oberbayern um Prüfung dieser Vorgehensweise gebeten, da wir hierdurch unser Recht auf politische Mitwirkung massiv beschränkt sehen.
Nun hat die Regierung von Oberbayern unsere Rechtsauffassung in großen Teilen bestätigt.
Sie schreibt:
„[…] haben wir die Angelegenheit geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anträge „Sicherer Hafen Landkreis Erding“, „Erstellung eines Gründachpotenzialkatasters“, „Erstellung eines Solarpotenzialkatasters“ und „Dachbegrünung Anne-Frank-Gymnasium“ auch bei Annahme der Unzuständigkeit des Landkreises dem Kreistag bzw. zuständigen Ausschuss vorgelegt werden müssen und dessen Entscheidung eingeholt werden muss. Es wäre in diesem Fall Sache des Kreistags bzw. entsprechenden Ausschusses, durch Beschluss von einer Sachbehandlung Abstand zu nehmen“
Wir gehen nun davon aus, dass unsere Anträge bald auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien gesetzt werden. Ich bin froh, dass unser Recht auf demokratische Mitbestimmung in den kommunalen Gremien gestärkt wurde. Ich freue mich auf einen Wettbewerb der besten Ideen für den Landkreis Erding, in welchem sich die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Erdinger Kreistag weiterhin auf konstruktive Art und Weise einbringen wird. Nicht Verfahrensfragen sollen die politische Auseinandersetzung prägen, sondern die Debatte um Lösungen für die anstehenden Herausforderungen.
Florian Geiger
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