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21.07.22
Grundsätzlich ist es nicht Absicht des Antrags einen gesamtstädtischen Beschluss zum Ausschluss bestimmter Energieträger zu fassen, sondern es muss dies für jeden neuen B-Plan einzeln beschlossen werden, wie dies auch im angehängten Leitfaden klar formuliert ist. So ist es z.B. in B-Plänen, die einen Altbestand einschließen derzeit nur eingeschränkt möglich solche Festsetzungen zu treffen.
Es macht auch keinen Sinn Lösungen zuzulassen, die den Einsatz fossiler Energieträger nicht erheblich reduzieren sondern nur in Heizzentralen verlagern. Dies belastet das Klima in nicht verantwortbarer Weise und macht uns weiterhin von kritischen Energieimporten abhängig.
So wird in der Bekanntgabe der Ausschluß fossiler Brennstoffe im B-Plan 191 erwähnt, gleichzeitig wird dort aber eine Fernwärmeversorgung zugelassen, deren Primärenergiefaktor aktuell größer als 0,84 ist.
Das bedeutet letztendlich, dass für jede gelieferte Kilowattstunde Wärme mindestens 0,84kWh Erdgas gefördert werden müssen – dies kann und darf keine Lösung für die Zukunft sein !
Der geforderte maximale fossile Primärenergieanteil von 35% ist eindeutig und kann z.B. durch einen Energieberater oder HLS-Planer einfach nachgewiesen und für die Bauverwaltung bestätigt werden. Primärenergiefaktoren können hierfür den aktuellen Bundesgesetzten (GEG) entnommen werden und sind durch den Wirkungsgrad (=Nutzungsgrad) der Anlage zu dividieren. Aktuell werden die Primärenergiefaktoren gerade überarbeitet und es soll zukünftig auch die Herstellungsenergie für Anlagen einfließen.
Beispiele:
Für Netzstrom ist derzeit ein Primärenergiefaktor von 1,8 festgelegt. Wird damit eine Wärmepumpe betrieben die einen COP von 3 hat (d.h. aus einem Teil Strom werden 3 Teile Wärme erzeugt, COP ist für die jeweils gewählten Vor-/Rücklauftemperaturen dem Datenblatt des Herstellers zu entnehmen) erreicht man einen Primärenergieanteil von 60% (1,8 / 3), was die Anforderung nicht erfüllt.
Zur Lösung müsste also entsprechend viel regenerativer Strom am Gebäude erzeugt werden, oder ein Wärmepumpensystem mit COP=5,2 gewählt werden.
Biomasse hätte einen Primärenergiefaktor von 0,2 , ist aber nur begrenzt nachhaltig verfügbar und steigt mittlerweile auch massiv im Preis.
Solarthermische Anlagen mit entsprechendem Speicher könnten auch ein Lösungsansatz sind und sind bei entsprechender Größe sehr kosteneffizient.
Klimaschutz, explodierende Preise sowie Versorgungssicherheit erfordern ein konsequentes Handeln für unsere Bürger.
Wir sollten auch darüber nachdenken, mit welchen Mitteln / Strukturen wir die Bürger bei einer effizienten und kostenoptimierten Umsetzung unterstützen können.
Hier finden Sie die Meldung zum Antrag selbst: www.gruene-erding.de/home/home-single/article/antrag-der-stadtratsfraktion-erding-zum-ausschluss-fossiler-energietraeger-in-bebauungsplaenen/
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