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03.10.23 –
Am 18. 10.2021 stellte die Kreistagsfraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag, das Landratsamt möge die Umsetzung einer extensiven Begrünung für die Flachdächer und der flach geneigten Dächer des Anne-Frank-Gymnasiums, welche zur Sanierung und zur Neuerrichtung anstehen, prüfen. Fast zwei Jahre später, nach wiederholter Anmahnung, der Antrag möge in einem Ausschuss oder im Kreistag behandelt werden und schließlich durch die Intervention der Regierung von Oberbayern, wurde der Antrag fast 2 Jahre später am Dienstag, den 26.09.2023 im Ausschuss für Bauen und Energie des Kreistages behandelt.
Verschleppung und Übereifer des Landrats
Der Landrat führte im Laufe der Jahre wiederholt aus, dass der Antrag bereits in der Lenkungsgruppe behandelt wurde. Wir wiesen wiederholt darauf hin, dass die Lenkungsgruppe kein Gremium ist, das befugt ist laut Satzung des Landkreises über Anträge der Kreisräte und Rätinnen zu entscheiden.
Der Antrag lautete eigentlich nur, dass das Gremium des Ausschusses darüber entscheiden soll, ob die Verwaltung beauftragt wird, die Umsetzung einer extensiven Dachbegrünung zu prüfen oder auch nicht. Der Landrat nahm diesen Antrag an sich, setzte ihn im Laufe von 2 Jahren um und der Ausschuss befasste sich mit dem Ergebnis der Prüfung.
Architekt Wendelin Burkhardt erklärte zu Beginn, dass er vor 30 Jahren bereits sein erstes Gründach gebaut hat, dass es Probleme mit der Dichtigkeit in der Vergangenheit gab und dass man aus Fehlern lernt. Leider konnte er im Ausschuss nur mögliche Probleme einer Begrünung darstellen.
Vorteile einer extensive Dachbegrünung
Maria R. Feckl führte im Ausschuss für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorteile eines begrünten Daches aus und stellte klar, dass es bei diesem Antrag um eine Maßnahme gehe, ein Bauvorhaben an den Klimawandel anzupassen.
Die Vorteile einer Dachbegrünung sind:
Landratsamt ringt um Gegenargumente
Das Landratsamt führte als Gründe gegen die Umsetzung einer Dachbegrünung unter anderem folgende Punkte an:
Kosten und Schutz vor Risiken
Der Antrag lag bereits zu Beginn der Planungen vor zwei Jahren dem Landratsamt vor. Die Erfordernisse bei Planung und Statik hätten von Anfang an berücksichtigt werden können. Die Gesamtsumme der Baumaßnahme am Anne-Frank-Gymnasium beläuft sich auf 41 Mio. €, inklusiv einer unterirdischen Laufbahn für 1,4 Mio. €. 150.000 sind nicht einmal ein halbes Prozent, genau genommen nur 0,36 %.
Im Gegenteil eine extensive Dachbegrünung spart Kosten und reduziert das Risiko der Schädigung der Dachhaut.
Gründächer dieser Art mit PV-Anlage wurden bereits im Münchner Technologie Zentrum (2.500 qm), bei den Stadtwerken in Weilheim (7.500 qm) und beim InCenter in Landsberg am Lech (18.500 qm) umgesetzt.
Freiwillige Leistung oder Pflichtaufgabe?
Der Höhepunkt der Argumentation des Landratsamtes war der Hinweis, dass es sich bei der Frage „extensive Dachbegrünung“ um eine freiwillige Leistung handele im Vergleich zu einer Pflichtaufgabe.
Folgt man dieser Argumentation müssen die Mitglieder des Ausschusses zukünftig darauf achten, ob man sich z.B. bei der Außengestaltung eines Gebäudes noch im Rahmen der Pflichtaufgabe befindet und ob bestimmte Gestaltungsmöglichkeiten bereits eine freiwillige Leistung sind. Sicherlich ist dann neu über die unterirdische Laufbahn zu diskutieren. Eine unterirdische Laufbahn für 1,4 Mio. € stellt sich nicht als Pflichtaufgabe dar im Gegenteil vielmehr als eine freiwillige Leistung.
Angesichts eines dramatisch fortschreitenden Klimawandels ist es unsere Pflicht statt Versiegelung und grauem Foliendach eine bunte Naturfläche, eine Ausgleichsfläche zu schaffen!
Maria Feckl
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